Engagement für Mitarbeiter, Umwelt und Gesellschaft ist für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) selbstverständlich. Um CSR systematisch zu nutzen und strategische Vorteile für das eigene Unternehmen zu generieren, fehlen jedoch häufig Personal und Geld. Hier setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an und fördert CSR-Beratungsmaßnahmen für Geschäftsführungen, Beschäftigte und Belegschaftsvertreter zur Implementierung von CSR insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen.
Im ersten Schritt können Unternehmen eine Interessenbekundung zur Teilnahme an dem Förderprogramm bis zum 30. Juni 2011 einreichen. Wird diese Interessenbekundung von unabhängigen Gutachtern positiv bewertet, können die Interessenten im zweiten Schritt einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen. Dieses entscheidet über die Gewährung der Zuwendung von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der Zuwendung ist nach Betriebsgröße gestaffelt:
- 80% für kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte und Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. €)
- 70% für mittlere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €)
- 60% für Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte und Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. €)
Mit dem CSR-Projekt kann ab dem 01. Oktober 2011 begonnen werden. Die Laufzeit des CSR-Projektes muss zwischen 12 und 36 Monate betragen.
Bereits für die Interessenbekundung ist es notwendig, sich im Thema CSR etwas auszukennen, klare Vorstellungen zu Projektzielen zu haben und den Projektprozess selbst gestalten wollen. Auch dabei unterstütze ich Sie gerne.
Weitere Informationen und Unterlagen sind auf den Seiten des Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF) erhältlich.
Förderliche Grüße!
Dr. Thomas Salmen
